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   VG Augsburg, 24.11.2008 - Au 3 S 08.1527   

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VG Augsburg, 24.11.2008 - Au 3 S 08.1527 (https://dejure.org/2008,73250)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.11.2008 - Au 3 S 08.1527 (https://dejure.org/2008,73250)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. November 2008 - Au 3 S 08.1527 (https://dejure.org/2008,73250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entzug der Fahrerlaubnis; regelmäßiger Cannabiskonsum; THC-Wert 3,0 ng/ml; Trennvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 13.06.2008 - 11 CS 08.633

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis; gelegentlicher Konsum; unbewusste

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2008 - Au 3 S 08.1527
    Ab dieser Wirkstoffkonzentration muss nämlich davon ausgegangen werden, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen auf den Betroffenen signifikant erfüllt (vgl. hierzu grundlegend BayVGH vom 11.11.2004, SVR 2005, 152; vom 25.1.2006, DAR 2006, 407; vom 13.6.2008, 11 CS 08.633).

    Die "Gelegentlichkeit" im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt immer dann vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, DAR 2006, 405; vom 13.6.2008, 11 CS 08.633).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2008 - Au 3 S 08.1527
    Zwar muss das Sicherheitsrisiko deutlich über dem liegen, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr verbunden ist (vgl. hierzu BVerfG vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378), jedoch ist dies beim Antragsteller entsprechend obiger Ausführungen der Fall.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2008 - Au 3 S 08.1527
    Ab dieser Wirkstoffkonzentration muss nämlich davon ausgegangen werden, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen auf den Betroffenen signifikant erfüllt (vgl. hierzu grundlegend BayVGH vom 11.11.2004, SVR 2005, 152; vom 25.1.2006, DAR 2006, 407; vom 13.6.2008, 11 CS 08.633).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2008 - Au 3 S 08.1527
    Angesichts der erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer, die von der Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers ausgehen, liegt es auf der Hand, dass ein solcher Fahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. hierzu BayVGH vom 10.3.2008, 11 CS 07.3453 m.w.N.).
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